Risikomanagementsysteme sollten nicht wegen gesetzlicher Auflagen implementiert werden

Die Risiken, denen heute Unternehmen ausgesetzt sind, habensich gegenüber früheren Zeiten vermehrt und erhöht. Selbst die DAX-Unternehmen, die verschiedenen Gesetzen unterliegenund sich freiwillig risikorelevanten Empfehlungen unterwerfen, haben in den letzten Jahren verschiedenen, häufig existenzgefährdenden Risikofehleinschätzungen unterlegen (siehe nur INA Schaeffler). Solche Fehleinschätzungen haben drei Dimensionen: einen sich kurzfristig einstellenden Unternehmenswertverlust infolge geschwundenem Vertrauen, eine Bilanzbeeinträchtigung für teilweise mehrere Jahre und eine Imagebeschädigung, die sich vor allem beim Absatz von Markenartikeln und im Recruiting niederschlägt.

 

Der Umgang mit den Risiken ist in den deutschen Großunternehmen recht heterogen, v. a. die Ausgestaltung des Verantwortungsbereichs und die hierarchische Aufhängung des Chief Risk Managers. Qualitativ gibt es über alle Risk Management-Schritte teilweise erhebliche
Optimierungspotentiale. Financial Ratings (siehe z. B. AIG) haben keine Aussagekraft, in wie weit ein Unternehme in der Lage ist, die Realisierung eines Großrisikos zu verkraften. Und auf die
Bestätigungsvermerke auch namhafter Wirtschaftsprüfer sollte sich nachweislich weder das Management noch Kontrollorgane und erst Recht kein Aktionär verlassen.


heroldconsult bietet den Aufbau oder die Prüfung eines existierenden Risikomanagementsystems, begleitet von einem Benchmark, das sich nahtlos in das Financial Reporting eines Unternehmens einfügt.